
Auflösung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Eine ordentliche Kündigung ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht möglich.
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Von einer 'ordentlichen Kündigung' sprechen wir dann, wenn keiner der zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigten Gründe vorliegt. Die ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h., zwischen Zugang der Kündigung ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42068

Die ordentliche Kündigung ist begrifflich im Gegensatz zur außerordentlichen Kündigung zu sehen, bei der aus wichtigem Grund das Arbeitsverhältnis fristlos oder mit sozialer Auslauffrist aufgelöst werden kann. Bei der ordentlichen Kündigung muss sich der Arbeitgeber an die Kündigungsfristen des § 622 BGB halten. Unterliegt der Arbeitnehmer ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/ordentlichekuendigung.php
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